Integrationsmodell

Lohnmodelle (DOCK)

  • Wahl des Lohnmodells
    Die zuweisenden Stellen entscheiden über das Lohnmodell: Stundenlohn, Lohn und Eigenleistung und Eigenleistung. Das Modell kann jeweils auf Monatsanfang gewechselt werden.
  • Freibetrag für die Mitarbeitenden
    Die Mitarbeitende haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer Sozialhilfe selbst zu erwirtschaften und zusätzlich von einer Integrationspauschale bzw. von einem Einkommensfreibetrag zu profitieren.
Modell 1

Stundenlohn

Lohn entpricht Leistung
Mitarbeitende 2. Arbeitsmarkt
  • Lohnauszahlung entspricht effektiver Leistung, Auszahlung monatlich und nach Lohnstufen
  • Mitarbeitende profitieren von Sozialleistungen
  • Leistung bei Existenzminimum begrenzt (keine Ablösung von der Sozialhilfe)
Zuweisende Stelle
  • Monatliche Abrechnung weist Stundenlohn aus
  • Refinanzierung Bruttokosten inkl. Arbeitgeberleistungen, monatliche Kosten variieren je nach Stufe und Stunden
  • Administrationspauschale pro Mitarbeitenden 2. Arbeitsmarkt und Monat: (siehe Tarife)
Modell 2

Lohn und Eigenleistung

Lohn und Leistung entkoppelt
Mitarbeitende 2. Arbeitsmarkt
  • Entspricht gesamter Eigenleistung nach Stufenmodell, Pensum und Leistung vom Lohn entkoppelt
  • FAK-Minimum für Erwerbstätige
  • Leistung bei Existenzminimum begrenzt (keine Ablösung von der Sozialhilfe)
Zuweisende Stelle
  • Monatliche Abrechnung mit Monatslohn und Eigenleistungen nach Stufe
  • Refinanzierung Bruttolohnkosten inkl. Arbeitgeberleistungen, monatliche Kosten variieren je nach Stufe und Stunden
  • Administrationspauschale pro Mitarbeiter 2. Arbeitsmarkt und Monat: (siehe Tarife)
  • Reduzierter Aufwand für Zuweisende
  • Gleichbleibende Kosten pro Monat
Modell 3

Eigenleistung

Statt Lohn Eigenleistungsabrechnung
Mitarbeitende 2. Arbeitsmarkt
  • Vereinbarung statt Arbeitsvertrag
  • Keine Lohnzahlung
  • Leistung bei Existenzminimum begrenzt (keine Ablösung von der Sozialhilfe)
Zuweisende Stelle
  • Monatlicher Report
  • Keine Kosten pro Monat
  • Sozialversicherungen müssen durch Zuweisende abgedeckt werden
  • Administrationspauschale pro Mitarbeitenden 2. Arbeitsmarkt und Monat: (siehe Tarife)
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